Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 18.07.2008 - 5 K 1078/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32692
VG Frankfurt/Oder, 18.07.2008 - 5 K 1078/04 (https://dejure.org/2008,32692)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.07.2008 - 5 K 1078/04 (https://dejure.org/2008,32692)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 (https://dejure.org/2008,32692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Satzungsrechtliche Bestimmung der Geschossigkeit von Grundstücken im Innenbereich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08

    Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag

    Die hier gewählte, im Übrigen durchaus häufig anzutreffende Formulierung zur Ermittlung des baurechtlich Zulässigen könnte sich aber noch innerhalb des dem Satzungsgeber eröffneten Spielraums bewegen und somit Teil eines zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes sein (so etwa VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -, S. 6 ff. des E.A.).

    Es könnte einiges dafür sprechen, dass die Anwendung des vorliegend gewählten Maßstabs tatsächlich praktikabler ist als die Prüfung, welche Anzahl von Vollgeschossen sich in eine nähere Umgebung einfügt, die schwierigere Ermittlungen nötig macht und häufig oder ausschließlich nur vor Ort beantwortet werden kann (so auch VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 18. Juli 2008, a.a.O.).

  • VG Potsdam, 18.09.2008 - 9 K 1128/05

    Beitragskalkulation im Anschlussbeitragsrecht

    Der verengte Maßstab ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -, S. 6 ff. EA - auch durch keine zulässige Pauschalierung gerechtfertigt.

    Gemäß § 124 Abs. 1 und 2 Ziffer 3 i.V.m. § 124 a Abs. 1 VwGO wird die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, damit die Beteiligten klären lassen können, ob es im Sinne des Vorteilsprinzips bzw. der Beitragsgerechtigkeit erforderlich ist, dass bei der Beitragserhebung auch im unbeplanten Innenbereich stets auf die höchstzulässige bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks abgestellt werden muss (so Urteil der Kammer vom 19. März 2007 - 9 K 421/07 -) oder ob es im Sinne der SWABS-2002 und des Urteils des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 - auch möglich ist, bei der Fassung der Maßstabsregelungen dahinter zurückzubleiben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 9 S 20.09

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beschwerde; Antrag auf Anordnung der

    Es handelt sich dabei um eine offene Rechtsfrage, die im Übrigen in der erstinstanzlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet wird (vgl. im Gegensatz zur Vorinstanz VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -) und einer abschließenden Beantwortung im Berufungsverfahren bedarf.
  • VG Koblenz, 30.12.2021 - 3 K 616/20

    Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist

    Dementsprechend sind in Rechtsprechung und Literatur vergleichbare Satzungsregelungen un-beanstandet geblieben (so VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18. Juli 2008, - 5 K 1078/04 - vgl. zum Straßenbaubeitragsrecht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. März 1987 - 2 A 42/85 -, juris, Leitsatz und Beschluss vom 23. Mai 2002 - 15 B 701/02 -, juris, Rn. 8 ff.; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 24. September 1976, a. a. O.; vgl. ferner Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 55. Ergänzungslieferung [September 2016], § 8 Rn. 454 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 18.08.2010 - 8 K 2929/09

    Zur Rechtsbehelfsbelehrung für Klageerhebung nach Einführung des elektronischen

    Die Frage, ob es sich dabei entsprechend der Rechtsprechung der früheren 9. Kammer des Gerichts um eine unzulässige auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erforderliche Verkennung der die bauliche Ausnutzbarkeit von im Innenbereich belegenen Grundstücken regelnden bauplanungsrechtlichen Vorschrift des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt (vgl. z. B. Urteil vom 19. März 2007 - 9 K 421/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.) oder um eine aus Praktikabilitätserwägungen noch hinnehmbare zulässige Pauschalierung (vgl. VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (ebenfalls offen lassend vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2009 - 9 S 5/09 -, juris Rdnr. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.10.2011 - 5 K 891/08

    Kanalanschlußbeiträge

    Soweit die Kläger ihre gegenteilige Meinung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam stützen (VG Potsdam, Urteil vom 18. September 2008, - 9 K 1128/05 -, juris; a. A. bereits die Rechtsprechung der Kammer, Urteil vom 23. Juni 2008, - 5 K 1078/04 -), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2009 - 9 S 5.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Vollgeschossmaßstab im unbeplanten

    Es handelt sich dabei um eine offene Rechtsfrage, die in der erstinstanzlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet wird (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 19. März 2007 - 9 K 421/07 -, dagegen VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -) und einer abschließenden Beantwortung in einem Hauptsacheverfahren bedarf.
  • VG Potsdam, 18.03.2010 - 8 K 482/09

    Rechtmäßigkeit der Erhebung des Anschlussbeitrags einer öffentlichen

    Die Frage, ob es sich dabei entsprechend der Rechtsprechung der früheren 9. Kammer des Gerichts um eine unzulässige auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erforderliche Verkennung der die bauliche Ausnutzbarkeit von im Innenbereich belegenen Grundstücken regelnden bauplanungsrechtlichen Vorschrift des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt (vgl. z. B. Urteil vom 19. März 2007 - 9 K 421/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.) oder um eine aus Praktikabilitätserwägungen noch hinnehmbare zulässige Pauschalierung (vgl. VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (ebenfalls offen lassend vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2009 - 9 S 5/09 -, juris Rdnr. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.12.2012 - 3 K 604/10

    Straßenausbaubeitrag

    Dies ist bezogen auf die hier vom Satzungsgeber gewählte Maßstabsregelung der Fall (vgl. hierzu das Urteil der 5. Kammer vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -).
  • VG Potsdam, 02.09.2009 - 8 K 651/06

    Bei Anwendung des Vollgeschossmaßstabes satzungsrechtlich vorgesehene Steigerung;

    Die Frage, ob es sich dabei entsprechend der Rechtsprechung der früheren 9. Kammer des Gerichts um eine unzulässige auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erforderliche Verkennung der die bauliche Ausnutzbarkeit von im Innenbereich belegenen Grundstücken regelnden bauplanungsrechtlichen Vorschrift des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt (vgl. z. B. Urteil vom 19. März 2007 - 9 K 421/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.) oder um eine aus Praktikabilitätserwägungen noch hinnehmbare zulässige Pauschalierung (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 K 1078/04 -), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (ebenfalls offen lassend vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2009 - 9 S 5/09 -, S. 3 des Beschlussabdrucks).
  • VG Potsdam, 02.09.2009 - 8 K 634/06

    Bei Anwendung des Vollgeschossmaßstabes satzungsrechtlich vorgesehene Steigerung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht